Interessent muss erst bei ernsthaftem Kaufinteresse Personalausweis vorlegen

Die am 26.6.2017 in Kraft getretene Gesetzesänderung sieht u.a. vor, dass sich Immobilieninteressenten erst bei Kaufvertragsbestellung ausweisen müssen. Bislang musste laut Geldwäschegesetz bereits bei Exposéübergabe im Büro bzw. noch vor der ersten Besichtigung der Ausweis vorgelegt werden.