Europäischer Gerichtshof setzt Streit um Rückübertragungsansprüche ein Ende
Kurz nach der Wende war um ca. 700 Grundstücke in der Kleinmachnower Sommerfeld-Siedlung einer der größten Rechtsstreite um Rückübertragungsansprüche in den neuen Bundesländern entfacht worden. Der Berliner Unternehmer Christian Meyer hatte Mitte der 1990er-Jahre die Ansprüche von der Jewish Claims Conference übertragen bekommen und seitdem bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die Restitution der Grundstücke geklagt. Nun wurde auch in letzter Instanz entschieden, dass die Kleinmachnower Immobilien weder rückübertragen werden noch Entschädigungen an ehemalige jüdische Eigentümer zu zahlen sind.
Quelle: Märkische Allgemeine vom 28.04.2016 http://www.maz-online.de/