IVD begrüßt Beschluss der Bundesregierung

Wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) am Freitag mitteilte, wurde nun der Entwurf eines Gesetzes zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und –verwalter beschlossen. Dieser sieht eine Erweiterung des § 34c der Gewerbeordnung vor. Waren bislang nur die gewerbliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse Voraussetzung für die Ausübung unseres Gewerbes, soll zukünftig auch ein Qualifikationsnachweis (IHK-Prüfung oder Nachweis einer langjährgen Tätigkeit als Makler oder Verwalter) erbracht werden.

Das entsprechende Gesetz wird frühestens im Januar 2017 in Kraft treten.

Quelle: http://ivd.net/gesetzentwurf-zum-sachkundenachweis...